FHöV Aktuell Juni 2017Der Newsletter ist da!

Studierende der Abteilung Münster während einer Exkursion.
Studierende der Abteilung Münster während einer Exkursion.

Der Newsletter ist da!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das neue Studienjahr steht kurz bevor und in der Zentralverwaltung sowie an den Abteilungen laufen die Vorbereitungen für den Studienstart auf Hochtouren. Ab September 2017 werden rund 10.000 junge Menschen an unserer Hochschule studieren und im Anschluss an ihr dreijähriges Bachelorstudium das Land Nordrhein-Westfalen verstärken. Angesichts der wachsenden und sich wandelnden Aufgaben, insbesondere im Polizeibereich und auf das Thema Innere Sicherheit bezogen, haben wir einen wichtigen Bildungsauftrag, den es unbedingt zu erfüllen gilt.

Mit den steigenden Studierendenzahlen gehen natürlich auch weitere Aspekte einher: Insbesondere die räumlichen Kapazitäten sind zunehmend begrenzt, sodass zum diesjährigen Studienstart sämtliche Räume an allen Studienorten belegt sein werden – auch in der Zentrale werden wieder Kurse stattfinden.

Neben unseren fünf Bachelorstudiengängen erfreut sich auch unser hochschuleigener Master großer Beliebtheit. Der „Master of Public Management“ (MPM) startet in diesem Jahr bereits mit dem fünften Jahrgang. Eine Besonderheit ist, dass das weiterbildende, berufsbegleitende Studium neben den Studienorten Gelsenkirchen und Köln dieses Jahr erstmals auch in Bielefeld angeboten wird. Somit können wir mehr Interessenten ansprechen und bieten einem größeren Adressatenkreis die Möglichkeit, in der Nähe des eigenen Wohnortes zu studieren. Wie schon bei unseren Bachelorstudiengängen, die sich mittlerweile auf acht Studienorte verteilen, geht die Tendenz also auch beim „Master of Public Management“ (MPM) in Richtung Dezentralisierung.

Sollten Sie Interesse haben, noch in diesem Herbst das MPM-Studium aufzunehmen, so finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich Bewerbung und Zulassung auf der Homepage der FHöV NRW. Normalerweise müssen die erforderlichen Unterlagen entsprechend der Zulassungs- und Einschreibeordnung bis zum 1. Juni 2017 vollständig vorliegen. Nach Fristende ist allerdings auch eine Zulassung im Rahmen eines „Nachrückverfahrens" möglich, sodass spätere Bewerbungen ebenfalls angenommen werden können.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre des Newsletters!


Ihr

Reinhard Mokros
Präsident der FHöV NRW