Call for PapersAktuelle Herausforderungen im Strafverfahrensrecht

Aufnahme mehrerer Bücher.
Interessierte können bis zum 30. April 2024 Abstracts einreichen

Aufruf zum Einreichen von Beitragsvorschlägen

Das Eingriffsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Grundrechtseingriffe bei Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der täglichen Polizeiarbeit und stellt daher eine besonders wichtige Komponente in der juristischen Ausbildung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern dar. Durch Gesetzesänderungen und neue Gesetze, ebenso wie durch grundlegende Urteile höchster Gerichte, ist dieses Rechtsgebiet ständig in Bewegung.

Dieser Sammelband soll einen Blick auf verschiedene aktuelle rechtliche und praktische Herausforderungen im Bereich Eingriffsrecht werfen. Nach Band 1, der sich dem allgemeinen sowie dem besonderen Gefahrenabwehrrecht widmete, soll Band 2 den Fokus auf rechtliche Herausforderungen im Bereich der Strafverfolgung legen.

Sowohl für Lehrende und Studierende der HSPV NRW als auch für Praktikerinnen und Praktiker soll der Sammelband eine Auswahl aktuell diskutierter Themen im Eingriffsrecht in aufgearbeiteter Form bereitstellen.

Adressatenkreis

Dieser Call for Papers richtet sich insbesondere an Forschende der Hochschulen der Polizei aus der Disziplin der Rechtswissenschaft mit Bezug zum Eingriffsrecht, das heißt insbesondere auch Staatsrecht, Straf(prozess)recht und weitere Bereiche mit Überschneidungen in der Materie. Studierende mit herausragenden Forschungsergebnissen sind ausdrücklich eingeladen, sich ebenfalls zu beteiligen.

Der Sammelband erscheint im Verlag für Polizeiwissenschaft. Herausgeber sind Prof. Dr. Stefanie Haumer von der HSPV NRW (Abteilung Münster) und Prof. Dr. Martin Klein von der HSPV NRW (Abteilung Bielefeld).

Formalia

Bei Interesse reichen Sie Ihre Vorschläge bitte in Form von Abstracts (im Umfang von maximal zwei Seiten) per E-Mail bis zum 30. April 2024 bei Frau Prof. Haumer (stefanie.haumer(at)hspv.nrw.de) und Herrn Prof. Klein (martin.klein(at)hspv.nrw.de) ein.

Die Beiträge sollten zwischen 12 und 15 Seiten lang sein und bis Ende September 2024 vorliegen.
Weitere Informationen über Formatierungen und ähnliches teilen die Herausgeber nach Entscheidung über die eingereichten Beitragsvorschläge mit.

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