Abrechnung Antragsteller und Reisekostenstelle

Wer kann Reisekosten beantragen?

Reisekosten werden dem folgenden Personenkreis gewährt:

  • Beschäftigen der HSPV NRW 
  • Lehrende im Nebenamt
  • Studentinnen/ Studenten 
  • Bewerber/innen im Rahmen von Vorstellungsreisen

Wie kann ich Reisekosten beantragen?

Der Reisekostenantrag ist vollständig auszufüllen und an die Funktionsadresse reisekostenstelle(at)hspv.nrw.de zu senden.

Die Kilometerangaben beziehen sich auf die Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg). Bei der Mitnahme von Dienstgut ist eine zusätzliche Erläuterung erforderlich. Längere Fahrzeiten aufgrund von z.B. Sperrungen sind ebenfalls zu erläutern.

Dem Antrag auf Reisekostenvergütung sind grundsätzlich keine Belege beizufügen. Die für die Abrechnung zuständigen Stellen haben jedoch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Antragstellung die Möglichkeit, die Vorlage der für die zur Abrechnung der Reisekosten maßgeblichen Belege zu verlangen (§3 Abs. 2 Satz 3 LRKG NRW). 
Werden Belege von der Abrechnungsstelle angefordert, sind diese vom Dienstreisenden innerhalb von 3 Monaten nach Anforderung vorzulegen. Werden die angeforderten Belege nicht vorgelegt, ist der Antrag auf Reisekostenvergütung abzulehnen (§3 Abs. 2 Satz 4).  

Die Sachbearbeitung prüft den eingegangenen Antrag auf Vollständigkeit der Angaben und beginnt mit der Bearbeitung .

Gibt es eine Frist?

Nach §3 Abs. 2 Satz 1 ist die Reisekostenvergütung innerhalb von 6 Monaten schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise, für die Fälle des §8 Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem die Dienstreise beendet worden wäre (§3 Abs. 2 Satz 5). Die Fristenregelung geht davon aus, dass der Bedienstete nach Bekanntwerden des Ausfalls der Dienstreise keine Auslagen mehr tätigt und keine Verpflichtungen mehr eingeht.  

Mit Fristablauf erlischt der Anspruch auf Reisekostenvergütung; diese kann somit bei einer Fristversäumnis grundsätzlich nicht gewährt werden (Anm. 31 zur VV zu §3 Abs. 2 LRKG NRW).  

Gibt es ein Formular für Reisekosten?

Ausschließlich das aktuelle Formular hat Gültigkeit und darf verwendet werden.
Alte Formulare können nicht berücksichtigt werden und werden nicht bearbeitet.

 Aktuelles Formular Reisekostenalle Dokumente Dienstreisen

Was passiert nach der Bearbeitung meines Antrages?

  1. Übersendung einer Abrechnung

    Der Antragstellerin/Dem Antragsteller wird die Reisekostenabrechnung per E-Mail zugeschickt.

    Eine gesonderte Aufstellung über die gezahlten Reisekosten gibt es nicht.
  2. Auszahlung

    Die Auszahlung wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Teildezernates 21.1/21.2 gerne zur Verfügung.