FAQs Häufig gestellte Fragen

FAQs für Studierende

Aufgrund der aktuellen Situation können die korrigierten Prüfungsleistungen erst nach vorheriger Terminabsprache ausgegeben werden.

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu Herrn Brand auf (E-Mail: wolfram.brand(at)hspv.nrw.de, Tel.: 0251/2859-2131). Die vorherigen Ausgabezeiten sind bis auf Weiteres ausgesetzt.

Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf der Website der HSPV NRW unter Prüfungen im Bachelor.

Diese Leistungshinweise geben Sie bitte bei Herrn Brand (Raum B E24) ab.

Ihre Prüfungsnoten werden Ihnen entweder direkt nach der Prüfung (z.B. nach dem Fachgespräch) oder aber zentral über den internen Bereich mitgeteilt. Die einzelnen Bekanntgabetermine entnehmen Sie bitte dem Prüfungskalender auf der Homepage der HSPV NRW. Ihre persönlichen Zugangsdaten zum fhoev.net erhalten Sie mit einem gesonderten Schreiben.

Am Klausurtag werden die entsprechenden Sitzpläne an der Tür des Kursraumes ausgehangen.

Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie auf der Website der HSPV NRW.

Sie müssen sich zunächst beim Prüfungsamt in der Zentralverwaltung krank melden. Außerdem müssen Sie sich unverzüglich vom Arzt die Prüfunfähigkeit attestieren lassen. Weitere Informationen finden Sie bei den Regelungen und Formularen des Prüfungsamtes.

Melden Sie sich bei Krankheit oder Verhinderung bitte immer bei Ihrer Einstellungsbehörde ab. Eine gesonderte Krank- oder Gesundmeldung ist nicht erforderlich. Durch die HSPV NRW erfolgt die Abwesenheitserfassung mittels Anwesenheitsliste.

Sollten Sie vor Beginn der Lehrveranstaltung dienstunfähig werden, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Ausbildungsleitung ab.

Erfolgt eine Dienstunfähigkeit während der Lehrveranstaltung, melden Sie sich bitte bei der Verwaltung am Studienort ab und füllen einen Fehlzeitenzettel aus. Eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung muss ab dem dritten Krankheitstag der Einstellungsbehörde vorgelegt werden.
Die Einstellungsbehörden können jederzeit Informationen zur Abwesenheit ihrer Studierenden anfordern.

Krank- und Gesundmeldungen im normalen Vorlesungsbetrieb erfolgen nicht in der HSPV-Verwaltung. Diese richten Sie direkt an die eigene Ausbildungsleitung ihrer Behörde.

Ein Teilnehmer des Kurses kommt vor Beginn der ersten Lehrveranstaltungsstunde in die Bibliothek und holt die Anwesenheitsliste aus dem Kursfach.

Die Anwesenheitslisten sind bis fünf Mnuten nach regulärem Beginn der Lehrveranstaltungsstunde zurückzubringen.

Studienbescheinigungen erhalten Sie bei Frau Beier (Raum B E12).

FAQs für Lehrende

Die Antragsvordrucke finden Sie auf der Homepage der HSPV NRW. Herr Brand (Raum B E24) nimmt die Reisekostenanträge entgegen und sendet sie an die zentrale Reisekostenstelle in Gelsenkirchen.

Für den sogenannten Änderungsdienst sind Frau Schindler und Frau Wolf (Raum B E13) zuständig.

Die Stundenzettel werden innerhalb der ersten zwei Werktage des Folgemonats per E-Mail verschickt.

Der Kopierer für das Lehrpersonal befindet sich im Raum B 113.

Herr Jurecka (Raum B E12) gibt Ihnen die Zugangsdaten. Er kann Ihnen darüber hinaus erste Hilfestellungen geben.

Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf der Homepage der HSPV NRW unter Prüfungen im Bachelor. Dort finden Sie auch alle notwendigen Vordrucke für die Prüfungen.