FAQs Häufig gestellte Fragen

FAQs für Studierende

Informationen zu den Prüfungen finden Sie unter Prüfungen im Bachelor.

Die Anerkennung von Leistungsnachweisen muss beim Prüfungsamt beantragt werden.

Diese Leistungsnachweise geben Sie bitte bei Frau Dautzenberg (Raum D.4.21) ab, ansonsten bei Frau Graff (Raum D.4.21).

Ihre korrigierten Klausuren können Sie bei Frau Graff (Raum D.4.21) abholen, ansonsten bei Frau Dautzenberg (Raum D.4.21).

Die Klausurergebnisse (im Bachelor) können in den Webtools am Tag der Bekanntgabe ab 14:00 Uhr abgerufen werden. Telefonisch wird keine Auskunft bezüglich der Noten erteilt.

Am Klausurtag werden die entsprechenden Sitzpläne im Verwaltungstrakt Riegel D in der 4. Etage sowie in den entsprechenden Kursräumen ausgehängt.

Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie auf der Website der HSPV NRW unter Hilfsmittelbestimmungen.

Sie müssen sich zunächst beim Prüfungsamt in der Zentralverwaltung krank melden. Außerdem müssen Sie sich unverzüglich vom Arzt die Prüfunfähigkeit attestieren lassen. Weitere Informationen finden Sie bei den Regelungen und Formularen des Prüfungsamtes.

Ausschließlich bei der Ausbildungsbehörde, welche die Personalhoheit über die Studierenden führt. Eine Krankmeldung am Studienort ist nicht notwendig.

Ein Teilnehmer des Kurses muss vor Beginn der ersten Lehrveranstaltungsstunde im Studierendensekretariat die Anwesenheitsliste aus dem Kursfach abholen. Die Anwesenheitslisten sind bis fünf Minuten nach regulärem Beginn der Lehrveranstaltungsstunde zurückzubringen.

Frau Basten und Frau Andres (Riegel D.4.20) stellen auf Antrag gerne eine entsprechende Studienbescheinigung aus.

Im Studierendensekretariat (Riegel D.4.20) gibt es für das Polizeipräsidium Aachen entsprechende Fächer. Die Postfächer werden einmal in der Woche von der Ausbildungsleitung geleert.

Die Fächer der hauptamtlichen Dozenten finden Sie im Dozentenraum (EG). Lehrbeauftragte haben keine Fächer. Sofern Sie etwas für sie hinterlegen möchten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat oder direkt an den Lehrenden.

Sofern sich Ihre Anschrift, Ihr Name oder Ihre telefonische Erreichbarkeit ändern, melden Sie dies bitte dem Studierendensekretariat.

Die Kontaktstelle für Auslandsangelegenheiten ist das International Office der HSPV NRW.

FAQs für Lehrende

Im Studierendensekretariat erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck, den Sie ausfüllen müssen. Änderungen im Lehrveranstaltungsplan sollten möglichst vermieden werden und nur in unabdingbaren Fällen und nicht auf Wunsch von Studierenden vorgenommen werden.

Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie im Studierendensekretariat einen Monatsausdruck. Dieser muss unterzeichnet werden. Im Anschluss erfolgt eine direkte Abrechnung im Studierendensekretariat am Studienort. 

Im Studierendensekretariat erhalten Sie einen entsprechenden Reisekostenvordruck, den Sie ausfüllen müssen. Nach Unterzeichnung dieses Vordrucks wird das Formular zur Reisenkostenstelle weitergeleitet. ACHTUNG: Verjährungsfrist 6 Monate! Weitere Informationen zum Thema Reisekosten und alle wichtigen Formulare finden Sie unter Services/Reisekosten.

An das Stellen eines Dienstreiseantrages sind gewisse Bedingungen genüpft. Der Antrag selbst ist bei der Leitung der Abteilung zu stellen.

Folien, Stifte, Papier usw. erhalten Sie beim Medienwart.

Beamer, Laptop, Metaplanwände, Flipcharts, Flipchartpapier usw. erhalten Sie direkt beim Medienwart (Riegel D.4.23).

Mithilfe der im Studierendensekretariat ausgelegten Broschüre "Weiterbildung intern" erhalten Sie einen Überblick über alle Angebote. Sollten Sie etwas finden, so füllen Sie bitte das in der Broschüre beigelegte Formular aus. Ein FAX-Service für Sie besteht direkt an der Abteilung.

Falls möglich, geben Sie eine Woche vor Lehrveranstaltungsbeginn die zu kopierenden Unterlagen beim Medienwart ab. Darüber hinaus kann ebenfalls der Kopierer im Dozentenaufenthaltsraumgenutzt werden.