Gremien und Kommissionen Studierendenvertretung

Das Engagement in Gremien und Kommissionen ist besonders wichtig für die studentische Interessenvertretung, da in diesen Bereichen die studienrelevanten Entscheidungen getroffen werden.

Die Studierenden können sich entweder in den Gremien selbst beteiligen, in dem sie sich für ein entsprechendes Amt im Rahmen der Gremienwahl aufstellen lassen oder sie engagieren sich in einer der von den jeweiligen Gremien eingesetzten Kommissionen oder Arbeitsgemeinschaften. Die Koordination und Verteilung der Plätze in den (Senats-)kommissionen, Berufungs- und Auswahlkommissionen sowie Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch den Landesstudierendenvorstand in Absprache mit Dezernat 12.2. Die letztliche Besetzungsentscheidung trifft das zuständige Gremium im Rahmen der Selbstverwaltung.

StudiV im Senat

Der Senat ist das oberste Organ der HSPV NRW

Die Studierendenvertreterinnen und -vertreter werden von den Studierenden aller Studienorte
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 Aufgaben des Senats Senatsmitglieder Studierendenvertretung im Senat

StudiV im Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das Organ der jeweiligen Fachbereiche (AV/R und Polizei) und wird alle zwei Jahre neu gewählt.

Dieser setzt sich insbesondere mit den Studieninhalten sowie den Modulbeschreibungen auseinander.

 Fachbereiche (AV/R und Polizei) 

StudiV in Senatskommissionen

Die Kommissionen arbeiten dem Senat direkt zu und erstellen die eigentlichen Beschlussvorlagen, über die dann in den jeweiligen Senatssitzungen abgestimmt wird.

Derzeit sind folgende Kommissionen eingesetzt, in denen sich Studierende beteiligen können:

  • Kommission für Struktur und Finanzen
  • Kommission für Europa und Internationales
  • Kommission für rechtliche Grundsatzfragen
  • Kommission für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
  • Kommission für Weiterbildung, Hochschuldidaktik und Medien

Die Mitwirkung von Studierenden in den durch den Senat bestellten Kommissionen wird durch den Landesstudierendenvorstand koordiniert und die vorhandenen Plätze verteilt.
Sofern Interesse an der Mitwirkung in einer der genannten Kommissionen besteht, kann sich an die Funktionsadresse des Landesstudierendenvorstands (s.u.) gewandt werden.

 Aufgaben und Inhalten der Kommissionen

StudiV in der Gleichstellungskommission

Die studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission werden im Rahmen der Gremienwahl durch die Studentinnen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. 

 Aufgaben und Inhalte 

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss Bachelor ist zuständig für alle Entscheidungen in Bachelor- Prüfungsangelegenheiten, wobei er die Befugnis zu Entscheidungen widerruflich auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden übertragen kann.

Zur Abwicklung der laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses ist zudem bei dem Präsidenten der HSPV NRW ein Prüfungsamt eingerichtet worden.

 Aufgaben und Inhalte des Prüfungsausschusses

Berufungs- und Auswahlkommissionen

Für die Auswahl neuer hauptamtlich Lehrender und Abordnungsstellen werden Berufungs- und Auswahlkommissionen eingerichtet. In diesen können Studierende ebenfalls bei der Entscheidung über die künftigen Lehrenden mitwirken. Eine Mitwirkung in einer Berufungs- und Auswahlkommission umfasst die Teilnahme an einer oder mehreren Probelehrveranstaltungen für eine bestimmte Lehrstelle.

Die Koordinierung der studentischen Teilnahme an Berufungs- und Auswahlkommissionen erfolgt durch den Landesstudierendenvorstand. Sollte Interesse an einer Mitwirkung bei einer Berufungs- und Auswahlkommission bestehen, kann sich an die Funktionsadresse des Landesstudierendenvorstands (s.u.) gewandt werden.

 

  1.  Was ist der Unterschied zwischen Berufungs- und Auswahlkommissionen? Berufungskommissionen werden zur Ernennung neuer Professor/innen und Auswahlkommissionen zur Bestellung neuer Dozent/innen eingesetzt. Beide Kommissionen haben die Aufgabe, aus dem Kreis der Bewerber/innen die für die Besetzung der jeweiligen Stelle am besten Geeigneten auszuwählen. Nach der Sichtung der eingegangenen Bewerbungen wird ein Ranking erstellt und die am besten geeigneten Bewerber/innen werden zu Probelehrveranstaltung (Überhörungen) und einem strukturierten Auswahlgespräch eingeladen. Um die Bildung einer unzumutbaren Vielzahl an Kommissionen zu vermeiden, ist eine Kommission u.U. für die Besetzung mehrerer Stellen mit ähnlicher Modulkombination zuständig.
     
  2. Wie setzten sich die Berufungs- und Auswahlkommissionen zusammen? Die Kommissionen bestehen aus Lehrenden (darunter ein/e Abteilungsleiter/in) und Studierenden. Gemäß § 37 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 GrundO HSPV NRW können zwei stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden in einer Kommission mitwirken. Darüber hinaus wird ein weiteres studentisches Ersatzmitglied bestellt.
     
  3. Kann ich mich auch an solchen Kommissionen beteiligen, die nicht zu meinem Fachbereich gehören? Ja, man kann sich generell an allen Kommissionen beteiligen, auch an denen, die nicht dem eigenen Fachbereich entsprechen.
     
  4. Wo und wie oft finden die Kommissionssitzungen und Probelehrveranstaltungen statt? Die/der Kommissionvorsitzende entscheidet nach Rücksprache mit allen Kommissionsmitgliedern, wo die Kommissionssitzungen und die Probelehrveranstaltungen stattfinden. Wie viele Kommissionstreffen letztlich angesetzt werden, kann im Vorhinein nicht überblickt werden, das hängt von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Mindestens eine konstituierende Sitzung, die Probelehrveranstaltungen und eine Schlussberatung sind erforderlich. In der Regel tagt die Kommission an dem Standort, an dem die neuen Lehrenden später auch eingesetzt werden sollen. In Ausnahmefällen ist allerdings nicht auszuschließen, dass ein anderer Standort für die Probelehrveranstaltungen gewählt wird. Den Kommissionsmitgliedern werden die Anfahrtskosten nach Reisekostenrecht auf Antrag erstattet.

Die relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite der Reisekostenstelle. Bei Fragen zum Reisekostenrecht können Sie sich gerne an die Reisekostenstelle wenden.

 

Kontakt

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