Neues Gleichstellungsrecht NRWEine Veranstaltung aus der Reihe „Personal- und Verwaltungsmanagement aktuell"

Quelle: https://pixabay.com/
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Eine Veranstaltung aus der Reihe „Personal- und Verwaltungsmanagement aktuell"

Am 25. Januar 2017 findet die sechste Veranstaltung der von Prof. Dr. Andreas Gourmelon und Dr. Sabine Seidel geleiteten Reihe „Personal- und Verwaltungsmanagement aktuell" statt.
Silke Tamm-Kanj wird einen Vortrag zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Gleichstellungsrecht – neues Landesgleichstellungsrecht NRW – Konsequenzen für Gleichstellungsbeauftragte und Personalämter“ halten und für eine Diskussion zur Verfügung stehen.

 

Aktuelle Entwicklungen im Gleichstellungsrecht -neues Landesgleichstellungsrecht NRW -Konsequenzen für Gleichstellungsbeauftragte und Personalämter
ZielgruppeFührungskräfte und Fachverantwortliche für Personalfragen, Betriebs- und
Personalräte sowie Gleichstellungsbeauftragte
Ihr Gewinn
/ Ziele
Hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind nach der
Gemeindeordnung NRW seit 1982 in allen Kommunen ab 10.000
Einwohnerinnen und Einwohnern zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage
für die interne Arbeit, insbesondere Frauenförderung, Personalauswahl und
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie zu ihrer beruflichen Stellung
bildet das seit 1999 geltende Landesgleichstellungsgesetz NRW. Dieses
Gesetz ist mit dem Ziel, die Gleichstellungsmaßnahmen einem modernen
und innovativen öffentlichen Dienst anzupassen, reformiert worden. Die
Neuregelungen sehen Maßnahmen und Instrumente vor zur Stärkung der
Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in
Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Gremienbesetzung.
Auch das seit dem 1.7.2016 in Kraft getretene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
NRW beinhaltet wesentliche gleichstellungsrelevante
Maßnahmen.
Bei all diesen Maßnahmen hat die Personalentwicklung und
Personalverwaltung eine besondere Schlüsselposition. Die vorliegende
Veranstaltung vermittelt Ihnen hierzu einen kompakten und
praxisgerechten Überblick.
Das erwartet Sie
/ Inhalte
  • Rechtliche Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
  • Das neue Gleichstellungsrecht NRW
  • Wesentliche Änderungen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte
  • Auswirkungen auf Personalmaßnahmen, Personalentwicklung, Führungskräfteentwicklung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Gleichstellungsrelevante Aspekte des Dienstrechtsmodernisierungsgesetztes NRW
Dozent/inHerr Prof. Dr. Andreas Gourmelon
Frau Silke Tamm-Kanj
Dauer1 Tage (4 Seminarstunden)
Termine25.01.2017 bis 25.01.2017 (13:30 bis 16:00 Uhr)
OrtStudieninstitut Ruhr, Königswall 44-46, 44137 Dortmund
Meldeschluss*14.12.2016
Kosten35,00 Euro für Gesellschafter
35,00 Euro für Nichtgesellschafter
GruppengrößeCirca 30 Personen
AnsprechpartnerKatharina Schwickrath
Tel.: 0231/50-26531, Email: schwickrath@studieninstitut-ruhr.de
Link zur
Veranstaltung
<link http: studotest.digistadtdo.de caruso sido>studotest.digistadtdo.de/Caruso/SiDo/details.jsp

*Meldeschluss: Nach dem Meldeschluss entscheiden wir, auf Grundlage der bislang vorliegenden Anmeldungen, ob das Seminar
stattfinden kann oder nicht. Je mehr Anmeldungen uns vorliegen, umso sicherer können wir das jeweilige Seminar anbieten.
Anmeldungen sind selbstverständlich auch weiterhin möglich, sofern noch freie Seminarplätze vorhanden sind. Bitte haben Sie
Verständnis, dass ab diesem Zeitpunkt eine kostenfreie Rückgabe des Platzes leider nicht mehr möglich ist.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Veranstaltungsflyer oder auf der Homepage des Studieninstituts Ruhr.