FHöV Aktuell Juli 2011Der Newsletter ist da!

Der Newsletter ist da!

Liebe Leserin, lieber Leser,

es gibt eine sehr erfreuliche Nachricht: Die betreffenden Partner kennen
sich seit langer Zeit, haben zum Teil den Alltag miteinander erprobt und
die Zukunft geplant; jetzt wurde dieser Beziehung ein anerkannter und
formeller Status verliehen. Woran denken Sie?

Genau, seit dem 30.06.2011 ist es amtlich, dass unsere bisherigen Fachbereiche Kommunaler Verwaltungsdienst, Staatlicher Verwaltungsdienst und Rentenversicherung einen gemeinsamen großen Fachbereich „Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung“ bilden werden (GV. NRW. 2011
S.286). Damit haben wir zusammen mit dem Fachbereich Polizei künftig zwei große und starke Fachbereiche, die insgesamt fünf Bachelor-Studiengänge anbieten.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass die Identität der Studiengänge erhalten bleibt und über drei Verzahnungsgremien (KV, SV und RV), in denen jeweils drei Lehrende und drei Praxisvertreter mitwirken, die jeweiligen Gestaltungsinteressen wahrgenommen werden können. Die duale Fachbereichsstruktur ist organisatorisch und unter Synergiegesichtspunkten
der bisherigen eindeutig vorzuziehen. Damit wird auch eine Stärkung der Selbstverwaltung durch zwei starke Fachbereiche einhergehen, die ihrem
gesetzlichen Auftrag noch besser nachkommen kann.

Im Alltag hat sich die Zusammenarbeit der Fachbereiche ja bereits bewährt.
So haben die bisherigen Fachbereiche SV und KV die Akkreditierung ihrer Studiengänge in enger Abstimmung untereinander und mit der Praxis zum Erfolg geführt und dazu auch mehrere gemeinsame Fachbereichsratssitzungen organisiert. Der Fachbereich Rentenversicherung ist bereits seit 2008 mit seinem Bachelor-Studiengang akkreditiert und
bringt in diesen Dingen umfangreiche Erfahrungen mit.

Wie in anderen Lebensbereichen könnte man auch hier spekulieren, ob die „Vermählung“ die bisherige Beziehung verändern wird; und wenn ja, in welche Richtung. Ich denke, dass die Chancen für eine gedeihliche Entwicklung gut stehen, weil mit dem Zusammenschluss drei gleichberechtigte Partner mit ihren Kompetenzen und Ressourcen auf einer belastbaren strukturellen Grundlage gemeinsame Ziele verfolgen können. In diesem Sinne wünsche ich allen Beteiligten eine gute gemeinsame Zukunft.

Ihr
Dr. Ludger Schrapper,
Präsident der FHöV NRW

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