Einigung mit VG-Wort +++ pauschale Abgeltung bis 30. September 2017 vereinbartIn den vergangenen Tagen haben Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) intensiv über die Handhabung des § 52a UrhG im Bereich der Hochschulen beraten.

Quelle: https://pixabay.com/
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In den vergangenen Tagen haben Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) intensiv über die Handhabung des § 52a UrhG im Bereich der Hochschulen beraten.

Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Diese Vereinbarung ermöglicht somit den Hochschulen eine Nutzung des §52a UrhG im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus!

KMK, HRK und VG WORT haben zudem vereinbart, in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln.

Die FHöV NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Partner diese Nutzung über die Jahreswende hinaus gewährleistet haben.