Anmerkung zum Urteil des VG Arnsberg vom 17.10.2017 – 4 K 2130/16 –

Anmerkung zum Urteil des VG Arnsberg vom 17.10.2017 – 4 K 2130/16 –, ZNER 2017, S. 504 ff.

Jahr(gang):2017

Name der Zeitschrift:Zeitschrift für Neues Energierecht

Heft/Ausgabe:6/2017

Seiten von-bis:504-506

Beschreibung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Behandelt wird die Frage, ob es zur Rügbarkeit
sog. relativer Verfahrensfehler nach § 4 Abs. 1a UmwRG einer Rechtsverletzung in eigenen Rechten bedarf. Neben weiteren
rechtlich interessanten Aspekten wird auch die Nachholbarkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) behandelt, wobei der Unterschied zwischen einer Nachholbarkeit während eines gerichtlichen Verfahrens und der Nachholbarkeit in einem erneuten Genehmigungsverfahren thematisiert wird.

Schlagworte:subjektiv-öffentliches Recht; Heilung von Verfahrensfehlern; Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP