Versorgung psychischer Unfallfolgen

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Forscher/in

Peter Schlanstein
Peter Schlanstein

Ein Unfall kann das Leben verändern. Jährlich verunglücken in Deutschland fast 400.000 Menschen im Straßenverkehr. Nicht alle Unfallfolgen sind sofort nach dem Schadenereignis sichtbar, vielleicht erst auf den zweiten Blick; und auch die Dauer der Folgen ist unterschiedlich. Opfer von Verkehrsunfällen sind nicht nur all jene Menschen, die bei einem Unfall körperlich-seelische Schäden erlitten haben („Primäropfer“). Auch Zeugen und Angehörige, Ersthelfer oder Unfallverursacher können Opfer („Sekundäropfer“) mit Folgen sein, die sie massiv und prägend beeinträchtigen. Ein Verkehrsunfall unterbricht, insbesondere bei Personenschaden, die bisherige Kontinuität des Lebens. Häufig werden Opfer von den Bildern, den gewaltsam wirkenden Eindrücken und den ausgelösten Ängsten lange Zeit verfolgt und an der Teilhabe am Leben beeinträchtigt. Auswirkungen sind beispielsweise Schlaf- und Konzentrationsstörungen oder gar ein Meiden des Verkehrs aus Furcht vor einem erneuten Unfall, eingeschränkte Mobilitätsmöglichkeiten, nicht nur durch psychische Probleme, sondern auch wegen körperlicher Einschränkungen, Probleme bei der Fortführung des Berufs, posttraumatische Belastungsstörungen oder schwere depressive Reaktionen. Die nötige Inanspruchnahme zeitnah erforderlicher psychotherapeutischer Hilfeleistungen ist für Verkehrsunfallopfer zum Teil mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Teilhabe am beruflichen und privaten Leben führen können. Unfallopfer dürfen nicht alleingelassen werden. Sie benötigen in der Regel einen Beistand, um rasch an therapeutische Hilfen zu neuen Lebensperspektiven zu gelangen. Bei dem Projekt handelt es sich um die Folgestudie der 2014 abgeschlossenen Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Psychische Folgen von Verkehrsunfällen (veröffentlicht in: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe: Mensch und Sicherheit, Heft M 245). Projektbeteiligte sind neben der BASt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) und die FHöV NRW. Ein Fachbeitrag zu Rechtsansprüchen zur Versorgung psychischer Verkehrsunfallfolgen erscheint in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Verlag C.H.Beck, München, Heft 9/2018). Am 20.11.2018 findet zu dem im Forschungsprojekt behandelten Thema unter Schirmherrschaft von Herrn Minister Herbert Reul der Deutsche Verkehrsexpertentag im Bildungszentrum „Carl Severing“, Münster, statt, an dem u. a. auch die FHöV NRW beteiligt ist. Für den Deutschen Verkehrsgerichtstag 2019 ist überdies ein entsprechender Arbeitskreis angemeldet worden.