LPVG NRW: Problematik des Mitbestimmungsrechts

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Aufgrund der Aktualität des Gesetzes sind hierzu bisher keine Gerichtsentscheidungen bekannt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.05.1995 über das schleswig-holtsteinische Mitbestimmungsgesetz entschieden. Das Gericht hat diesbezüglich festgestellt, dass bestimmte Regelungen des Gesetzes mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Ob die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Landespersonalvertretungsgesetz NRW übertragen werden kann, ist strittig. Dies wird zu prüfen sein.