Anders als Deutschland haben andere Länder eigenständige Rechtsgebiete zum zivil- beziehungsweise privatrechtlichen Handeln der öffentlichen Verwaltung entwickelt. Insbesondere das US-amerikanische Government Contracts Law kennt spezielle Bestimmungen für Verträge unter staatlicher Beteiligung.
Dieser Befund soll zum Anlass genommen werden, in dem Projekt der Frage nachzugehen, welche Inhalte das US-amerikanische Government Contracts Law aufweist. Hierauf aufbauend soll untersucht werden, ob sich aus dem US-amerikanischen Government Contracts Law Erkenntnisse für das auch im deutschen Recht bekannte Phänomen des zivil- beziehungsweise privatrechtlichen Handelns der öffentlichen Verwaltung gewinnen lassen.