Dienstunfallrecht in der Praxis

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  • Forschungszentrum
  • Forschungszentrum Personal und Management (FPM)
  • abgeschlossen

Im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und den entsprechenden Gesetzen der Länder wird mit dem Dienstunfallrecht eine Sonderversorgung für Beamte geregelt. Der sog. „Dienstunfall“ hat zahlreiche Voraussetzungen, die immer wieder in der Praxis Zweifelsfragen aufwerfen. So gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu der Frage, wann eine „äußere Einwirkung“ vorlag und in welchen Fällen krankhafte Abläufe im Inneren des Körpers stattfanden, die nicht von der Fürsorge umfasst sind. Umstritten sind z.B. Fälle des Mobbings. Auch das Erfordernis der „Plötzlichkeit“ eines schädigenden Ereignisses gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen.

Ziel des Projektes ist es, die Unterschiede der einzelnen Rechtsprechungen der Verwal­tungsgerichte herauszuarbeiten und Vorgaben für eine (bundesweite) Konsolidierung zu erarbeiten. Hierbei soll auch die Rechtsprechung der Sozialgerichte vergleichend mit einbe­zogen werden. Als Ergebnis soll ein Leitfaden für die Praxis entstehen, der – wissen­schaftlich fundiert – ohne großen Aufwand Hilfestellung für konkrete Anwendungsfragen im Beamtenrecht bietet.