Beurteilung von Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen

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  • Einzelprojekt
  • Forschungszentrum Personal und Management (FPM)
  • abgeschlossen

Das Beurteilungswesen in NRW ist extrem heterogen geregelt. Nahezu alle obersten Dienstbehörden haben eigene Richtlinien erlassen, zum Teil sogar gesonderte Bestimmungen für das Fachministerium und die untergeordneten Fachbehörden. So mag es kaum verwundern, dass die Zufriedenheit der Beamtenschaft mit dem Beurteilungsverfahren stark abnimmt.

Dienstliche Beurteilungen sind dabei für Beförderungen immens wichtig. Gerade die Hetero-genität der einzelnen Verfahren erschwert auch einen ressortübergreifenden Vergleich – etwa im Anschluss an eine Versetzung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ministeriums.

Besonderes Augenmerk erhält die Beurteilung auch durch die neue Gleichstellungsklausel des nordrhein-westfälischen Beamtengesetzes (§ 19 Abs. 6 LBG NRW) bei Beförderungen. Da keine Ausschärfungen in Konkurrenzsituationen von Männern und Frauen mehr vorgenom-men werden dürfen und auch nur die Endnote der letzten Beurteilung eine Rolle bei Beför-derungen spielen soll, werden die dort erzielten Ergebnisse immer wichtiger. Wissenschaftliche Studien haben dabei unlängst erwiesen, dass Frauen hier durchschnittlich schlechter abschneiden als Männer. U.a. – aber nicht nur - liegt das an dem deutlich höheren Anteil an Teilzeitbeschäftigungen, die wiederum im Vergleich zu Vollzeitstellen im Beurteilungsverfahren signifikant schlechter abschneiden.

Immer mehr wird nun das Augenmerk auf die Beurteilungskriterien gelegt. Es steht die Frage im Raum, ob die zu beurteilenden Leistungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gendergerecht sind. Erst Ende Februar 2017 hatte das OVG NRW die neue Beförderungsregelung zur Frau-enförderung als verfassungswidrig bezeichnet und dabei dem Land eine Neuorientierung im Beurteilungswesen als Alternative aufgezeigt.

Zielsetzung

Ziel des Projektes ist es, die Unterschiede der einzelnen Beurteilungsrichtlinien herauszuar-beiten und Vorgaben für eine landesweite Konsolidierung zu erarbeiten. Dabei soll u.a. der Frage nachgegangen werden, ob die Beurteilungskriterien der einzelnen Richtlinien gender-gerecht sind oder etwa in Bezug auf Chancengleichheit für Teilzeitbeschäftigte nachgebessert werden müssen. Auch das Verständnis und die Zufriedenheit der Beamtenschaft mit dem Beurteilungswesen soll verbessert werden.

Methodisches Vorgehen

Zunächst sollen die einzelnen Beurteilungsrichtlinien gesichtet und im Hinblick auf Konsoli-dierungsbedarf abgeglichen werden. Hier soll die aktuelle Rechtsprechung als Maßstab einfließen. In den vergangenen Jahren kam es zu zahlreichen Klageverfahren, die auch die obersten Landes- und Bundesgerichte beschäftigten. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit einige konkrete Vorgaben für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten aufgestellt. So müssen z.B. (negative) Werturteile hinreichend plausibilisiert sein. Auch muss seit einem Urteil des BVerwG aus 2016 aus der jeweiligen Beurteilung konkret hervorgehen, wie aus Leistungs- und Befähigungseinschätzungen eine Gesamtnote gebildet wurde. Es stellt sich die Frage, ob die Landesrichtlinien, die zum Teil bereits über zehn Jahre alt sind, diese Vorgaben hinreichend umsetzen.

Mit Hilfe statistischer Erhebungen soll zudem geprüft werden, ob die zu beurteilenden Kriterien bestimmte Gruppen (Frauen?) bei Beförderungen benachteiligen. Dies kann anhand von Interviews mit Endbeurteilern und Frauenbeauftragten eruiert werden.

Auch die Zufriedenheit mit dem Beurteilungswesen kann anhand von Befragungen bei Beur-teilten und Beurteilern erhoben werden. Wünschenswert wäre, wenn den Landesministerien und Interessenvertretungen konkrete Vorschläge für Konsolidierungen und gendergerechte Kriterien unterbreitet werden könnten.

Forschungsstand

Eine landesweite Übersicht über sämtliche Beurteilungsrichtlinien oder eine inhaltliche Aus-wertung liegt aktuell nicht vor. Anfang 2017 legte der Student Torsten Schubert bei der FHöV NRW eine Masterarbeit zum Beurteilungswesen der NRW-Staatskanzlei und der staatlichen Finanzverwaltung in NRW vor. Genderfragen wurden dabei nicht untersucht.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine umfassende Untersuchung im Jahre 2013 zum Bereich des Beurteilungswesens bei Polizeibediensteten vorgelegt (s. u.). Hier werden einige – für den Polizeibereich zu ermittelte – Missstände aufgezeigt.