Professur (m/w/d) für Kriminologie und Soziologie W2 LBesO W NRW

Ausschreibungstext

An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen und Abteilungen in Duisburg, Gelsenkirchen, Köln, Münster und Bielefeld sowie Standorten in Aachen, Dortmund, Hagen, Herne ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Planstelle der Besoldungsgruppe W 2 Landesbesoldungsordnung W zu besetzen:

Professur (m/w/d)
(W2 LBesO W NRW)

für

Anzahl
Fach 
Studienort
Kennziffer
      1
      Kriminologie und Soziologie
      Duisburg
      P01


Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit zurzeit ca. 13.500 Studierenden. In Bachelorstudiengängen für Allgemeine Verwaltung, Rentenversicherung und Polizei wird das zukünftige Personal der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ausgebildet. Seit 2015 kann an der HSPV NRW zudem in einem Studiengang der akademische Grad des Masters of Public Administration erworben werden. Mit diesem Angebot ist die HSPV NRW die größte Hochschule für öffentliche Verwaltung in Deutschland und Europa.
 

Ihre Aufgaben:

  • Lehre in den jeweiligen Studiengängen in einem Umfang von 703 Lehrverpflichtungsstunden pro Studienjahr,
  • Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrages gem. § 3 FHGöD,
  • Beteiligung an der Ausgestaltung von Prüfungsinhalten und –formen,
  • Aktualisierung des Fachwissens und Erhalt des Praxisbezugs,
  • Prüfungstätigkeiten (Klausuren, Fachgespräche etc.),
  • aktive Beteiligung in der Selbstverwaltung, Qualitätssicherung sowie der Hochschulentwicklung der HSPV NRW.

Eine regelmäßige Beteiligung am Evaluationsverfahren wird vorausgesetzt. Zudem ist ein Interesse an der Lehre im Masterstudiengang der Hochschule wünschenswert.


Ihre Voraussetzungen:

Fachliches Anforderungsprofil:

Voraussetzungen gem. § 18 FHGöD i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 des Hochschulgesetzes NRW:
(Es gilt das HG NRW vom 14. März 2000 in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2004)

  • ein den vorgesehenen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium; hier: Kriminologie und Soziologie oder eines der beiden Fächer, mit erkennbarem thematischen Bezug zum jeweils anderen (Univ.-Diplom, Magister- oder Masterabschluss)
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  • pädagogische Eignung,
  • fünfjährige Praxistätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs).

Sollte aus persönlichen Gründen ein Beamtenverhältnis unerwünscht oder durch Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr möglich sein, ist auch der Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages möglich.


Ihre Basiskompetenzen:

  • Pädagogisch-didaktische Kompetenz
  • Kommunikationskompetenz
  • Engagement
  • Stressstabilität
  • Organisationsvermögen
  • Forschungskompetenz
  • Fachkompetenz


Ihre Vorteile:

  • AUFGABENVIELFALT
    Durch Ihre Lehrtätigkeit an der HSPV NRW leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Nachwuchskräfte für die Polizei und die Verwaltung des Landes NRW. Sie engagieren sich in der Forschung und nehmen Einfluss auf die Entwicklung der Hochschule durch die Übernahme der Aufgaben in der Selbstverwaltung und in den Gremien.
  • ZEIT FÜR FAMILIE
    Sie können durch flexible Lehreinsatzplanung und Teilzeitmodelle einen anspruchsvollen Beruf und Zeit für sich und die Familie vereinbaren. Die HSPV NRW bietet Respekt und Anerkennung für familiäres Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört u.a. professionelle und kostenfreie Beratung bei erforderlicher Kinderbetreuung sowie bei notwendiger Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen.


Stellenbesetzungen werden auf Wunsch grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte.


Sind Sie neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 10.05.2024 über unser Online-Bewerbungsportal!
Das Hochladen Ihrer Unterlagen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.


Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen zusätzlich das auf dieser Seite zur Verfügung stehende „Formblatt Professur“ bei.

Mehrfachbewerbungen sind möglich.

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an

für Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu beamtenrechtlichen- oder tarifrechtlichen Fragen an

  • das Dezernat 21.2 - Personalangelegenheiten hauptamtlich Lehrende
    telefonisch an:
    Frau Frommenkord (Tel.: 0209/1659-2128)
    Frau Libera (Tel.: 0209/1659-2126)
    Frau Schmidt (Tel.: 0209/1659-2115)

der per E-Mail: personal-lehre(at)hspv.nrw.de


Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden.

Grundlegende Informationen zu den Inhalten des Studiengangs erhalten Sie über die Modulbeschreibungen auf unserer Homepage: https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/studienvorschriften-inhalte/uebersicht/

Sollte Ihnen ein Auswahltermin aufgrund einer Schwerbehinderung nicht möglich sein, so können Sie sich an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der HSPV NRW wenden (Herrn Joachim Schwering / 0209/1659-2415).

Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Dokumente