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Zugang und Zulassung zum Studium
Zugang
Ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW ist nur in Verbindung mit einer Ausbildung bei einer der folgenden Einstellungsbehörden möglich:
- Land NRW: Polizei und Ministerium
- Gemeinden, Städte, Kreise, Gemeindeverbände
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland oder Westfalen
Die Möglichkeit der "Einschreibung" zum Studium besteht nicht.
Die Zuweisung zu einem der insgesamt sieben Hochschulstandorte richtet sich nach den Einzugsbereichen der jeweiligen Einstellungsbehörden.
Zulassung
Zugelassen zum Bachelor-Studium werden Bewerber mit:
- allgemeiner Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- einer anderen gleichwertigen Qualifikation
Ein Zugang ist auch möglich für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (nach der Verordnung über den Hochschulzugang vom 08.03.2010, Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife kann durch den schulischen und praktischen Teil erbracht werden.
Für den schulischen Teil wird folgendes benötigt:
- das im Land NRW erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil),
- das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs, das in anderen Bundesländern gemäß Übereinkunft mit diesen Ländern zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben wurde,
- das im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) einer öffentlichen oder als Ersatzschule genehmigten oder vorläufig erlaubten zweijährigen Höheren Handelsschule oder
- das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, das zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule des Lands NRW berechtigt. Der praktische Teil wird erbracht durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch ein einjährig gelenktes Praktikum.
Der praktische Teil wird erbracht durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch ein einjährig gelenktes Praktikum.
Der Nachweis der Fach-/Hochschulreife erfolgt durch:
- ein im Land NRW erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule sowie eines entsprechenden Bildungsganges der Kollegschule,
- ein im Land NRW erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule, des Abendgymnasiums, des Kollegs, des Telekollegs II, der Nichtschülerprüfung sowie einer Einrichtung der Weiterbildung gemäß § 6 Weiterbildungsgesetz
- ein Zeugnis, das uneingeschränkt zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule des Landes NRW berechtigt
- ein außerhalb des Landes NRW im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule und der Nichtschülerprüfung, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) entspricht
- ein sonstiges außerhalb des Landes NRW im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbenen Zeugnis, das aufgrund einer Vereinbarung mit einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder einer Vereinbarung der KMK vom Kultusministerium NRW als Fachhochschulreife für das Land NRW anerkannt worden ist, • das Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
- das an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialpädagogik erworbene Abschlusszeugnis des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstandes, der der Fachhochschulreife entspricht,
- das Abschlusszeugnis des Lehrgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Grenzschutzfachschule,
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